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WIE WEITER MIT DEM FELDSCHIESSEN UND DEN JUNGSCHÜTZENKURSEN?

Der Schweizer Schiesssportverband möchte gerne über die weitere Vorgehensweise im Schiesswesen ausser Dienst (Feldschiessen, Jungschützenkurse, Obligatorisches Programm) informieren. Der SSV konnte gemeinsam mit dem Kommando Ausbildung sowie der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) der Schweizer Armee eine tragfähige Lösung ausarbeiten, die allen beteiligten Parteien dient.

Diese Lösungen verlangen aber auch von allen (Bund, Armee, SSV, Kantonalverbände, Schützenvereine) eine gewisse Flexibilität und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen und auf den einen oder anderen (Vereins-)Wettkampf zu verzichten. Die Kantonalverbände und Vereine werden dazu aufgerufen, pragmatisch und kreativ Lösungen zu finden, damit die Tradition der Bundesübungen auch in dieser Situation in würdigem Rahmen aufrechterhalten werden kann. Der SSV setzt dabei – sobald der Schiessbetrieb wieder regulär aufgenommen werden kann – auf der Stufe Verein folgende Prioritäten:

  1. Ausbildung der Jungschützen
  2. Feldschiessen (an Ersatzdaten) organisieren
  3. Obligatorische Programme organisieren

Korpskommandant Hans-Peter Walser, Kommandant Kommando Ausbildung, hat am 19. März entschieden, die ausserdienstlichen Tätigkeiten im In- und Ausland bis am 31. Mai 2020 zu sistieren. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende April 2020 entschieden.

Dieser Grundsatzentscheid hat Auswirkungen auf alle Schützenvereine, die im Bereich des ausserdienstlichen Schiesswesens engagiert sind. In Absprache mit dem SSV hat das Kommando Ausbildung folgende Beschlüsse gefasst:

 

ZEITLICHE FESTLEGUNG DER BUNDESÜBUNGEN (BU) UND DER JUNGSCHÜTZENKURSE (JSK): VERLÄNGERUNG BIS ENDE SEPTEMBER

Gemäss der Schiessverordnung (512.31) müssen die BU und die JSK bis 31. August beendet sein. Bei Epidemien oder aus anderen zwingenden Gründen kann auf Gesuch hin ein späterer Termin bewilligt werden. Das Kommando Ausbildung unter Korpskommandant Hans-Peter Walser hat den Antrag des SSV genehmigt und die Frist für die Durchführung der BU und JSK bis 30. September 2020 verlängert. Die Schützenvereine erhalten damit die Chance, wegen der Corona-Pandemie abgesagte oder unterbrochene Veranstaltungen und Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Mit der Verlängerung der Frist für die Jungschützenkurse ist ein wichtiger Pfeiler der SSV-Nachwuchsarbeit zumindest teilweise gesichert.

 

JUNGSCHÜTZENKURSE (JSK): BIS ENDE SEPTEMBER MÖGLICH

Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führen die anerkannten Schiessvereine die JSK durch. Deren Durchführung wird auf Weisung von KKdt Hans-Peter Walser bis Ende Mai sistiert. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende April entschieden. Die Schiessvereine, welche die Leihwaffen für die JSK noch nicht gefasst haben, müssen damit bis Ende April 2020 zuwarten. Im Mai 2020 ist mit dem zuständigen Armeelogistikcenter Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen betreffend Fassung der Leihwaffen abzusprechen. Danach ist es gemäss Beschluss der Armee möglich, JSK bis Ende September durchzuführen.

 

EIDGENÖSSISCHES FELDSCHIESSEN: BIS ENDE SEPTEMBER AUCH ALS «VEREINSANLÄSSE»

Die Durchführung des Eidgenössischen Feldschiessens vom 5. bis 7. Juni ist derzeit nicht gesichert. Insbesondere Vereinen, die das Feldschiessen als kleineres oder grösseres Volksfest inszenieren, fehlt die Planungssicherheit. So wurde deswegen beispielsweise das Feldschiessen im Sense-Bezirk (Kanton Fribourg) bereits abgesagt. In Absprache mit den zuständigen Stellen der Armee rückt der SSV vom bisher gültigen Prinzip ab, dass das Feldschiessen schweizweit (mit einigen Ausnahmen, bspw. Vorschiessen und Obertoggenburg) an einem Wochenende durchgeführt werden muss. Um den Schützenvereinen entgegenzukommen und um Verschiebedaten zu ermöglichen, sind dieses Jahr Feldschiessen quasi als «Vereinsanlässe» bis Ende September möglich. Ein Verein kann auch mehrere «Feldschiessen-Tage/-Wochenenden» anbieten, wenn er dies will. Der SSV hofft, dass die Vereine zahlreich von diesem Angebot Gebrauch machen und damit das grösste Schützenfest der Welt in einer anderen Form als sonst üblich trotzdem möglich machen. Das Eidgenössische Feldschiessen kann dank dieser Flexibilisierung seine Funktion als PR-Anlass für den Schweizer Schiesssport trotzdem wahrnehmen.

 

INSTRUKTIONSRAPPORTE

Gemäss der Schiessverordnung des VBS (512.311) haben die Schiessvereine jährlich an einem Instruktionsrapport des zuständigen Mitglieds der Schiesskommission teilzunehmen. KKdt Hans-Peter Walser hat entschieden, dass die Instruktionsrapporte nach dem 16. März 2020 nicht mehr durchgeführt werden. Die betroffenen Vereinspräsidenten werden von den Eidgenössischen Schiessoffizieren per E-Mail über diesen Entscheid informiert.

 

SCHÜTZENMEISTERKURSE (SMK) UND -WIEDERHOLUNGSKURSE (SM-WK)

Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führen die Eidgenössischen Schiessoffiziere die SMK und die SM-WK durch. Die Durchführung der Kurse wird auf Weisung von KKdt Hans-Peter Walser bis Ende Mai sistiert. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende April entschieden.

Als Konsequenz wird bei den Schützenmeistern und Jungschützenleitern durch die SAT der Status in der VVA automatisch verlängert. Ist der Status am 31.12.2019 abgelaufen, wird er bis 31.12.2020 verlängert. Läuft der Status am 31.12.2020 ab, wird er automatisch bis 31.12.2021 verlängert. Mit diesem unbürokratischen Entscheid bleiben das Schiesswesen ausser Dienst und der Schiesssport nach Beendigung der Corona-Krise ohne Einschränkungen möglich.

 

JUNGSCHÜTZENLEITERKURSE (JSLK)

Gemäss Schiesskursverordnung (512.312) führt die SAT die JSLK durch. Diese werden wie die SMK und die SM-WK (siehe oben) bis Ende Mai sistiert. Über eine allfällige Verlängerung der Sistierung wird Ende April entschieden.

 

VORSTANDS- UND SCHIESSTAGEMELDUNGEN

Gemäss der Schiessverordnung des VBS (512.311) erfassen die Schiessvereine bis am 10. April 2020 die Vorstands- und Schiesstagemeldung in der VVA. Die Durchführung von sämtlichen Anlässen im Bereich Schiesswesen ausser Dienst, inklusive der Obligatorischen Programme, ist bis 19. April 2020 sistiert. Entsprechend sind sämtliche Schiessen bis zum 19. April, welche bereits in der VVA erfasst wurden, durch die jeweiligen Schiessvereine zu löschen. Die Frist für die Erfassung der Schiesstagemeldung wird bis 10. Mai 2020 verlängert.

 

KONTROLLEN DER SCHIESSVEREINE

Gemäss Schiessoffiziersverordnung (512.313) kontrollieren die kantonalen Schiesskommissionen bei den Schützenvereinen jeweils ein Obligatorisches Programm und den Jungschützenkurs. Die Kontrollen in den Jungschützenkursen entfallen bis Ende Mai, jene für das Obligatorische Programm bis auf Weiteres. Über eine allfällige Verlängerung wird Ende April entschieden. 

 

SCHIESSPFLICHT / OBLIGATORISCHES PROGRAMM

Korpskommandant Thomas Süssli hat entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee sistiert wird. Diese müssen das Programm nicht zwingend schiessen, sie dürfen aber freiwillig daran teilnehmen. Folgerichtig entfallen in diesem Jahr auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.

 

Dem Schweizer Schiesssportverband ist es ein grosses Anliegen, der Schweizer Armee, dem Kommando Ausbildung sowie der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten für die gute Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der Anliegen des SSV zu danken. Gemeinsam konnten tragfähige Lösungen entwickelt werden, die für den Fortbestand des Schweizer Schiesssports in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation von grösster Bedeutung sind.

 

Der Schweizer Schiesssportverband wünscht allen Schützinnen und Schützen sowie allen dem Schiesssport und dem Schützenwesen nahe stehenden Personen beste Gesundheit und die nötige Gelassenheit in dieser für die Schweiz noch nie dagewesenen Lage.

Herzlichen Dank für die Kenntnisnahme und freundliche Grüsse

Luca Filippini
Präsident Schweizer Schiesssportverband